Eingereichte Projektanträge bis 30.11.2023 werden dem Entscheidungsgremium im April 2024 zur Abstimmung vorgelegt.
2. Einreichfrist – INTERREG AT-CZ
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Eingereichte Projektanträge bis 30.11.2023 werden dem Entscheidungsgremium im April 2024 zur Abstimmung vorgelegt.
Das Zusammenbringen von Menschen diesseits und jenseits der Grenze wird in der neuen INTERREG Förderperiode 2021-2027 durch die vereinfachte Antragstellung von Begegnungsmaßnahmen (people-to-people) unterstützt. Dafür eignen sich Aktivitäten von Gemeinden, beispielsweise im Zuge von Gemeinde- und Städtepartnerschaften, Vereinen und Schulen