Seit 1.5.2020 besteht die Möglichkeit, nach Vorlage eines negativen Corona Test und einer Bestätigung des Arbeitsgebers, in die Arbeit täglich zu pendeln. Nach 14 Tage muss dann ein neuer Test vorgelegt werden. Zu dem Test muss auch folgendes Formular ausgefüllt werden sein.

Für diejenigen, die keinen negativen Test vorlegen können, gilt dann bei der Rückkehr in Tschechien die Pflichtquarantäne

Der tschechische Außenminister Tomáš Petříček möchte die Grenze zu Österreich und Deutschland im Juli wieder öffnen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Innenministerums

Regelungen für Pendler seit 1.5.2020
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