Am 17.05.2018 wurde beim 6. Begleitausschuss im EU-Programm INTERREG V-A Österreich-Tschechische Republik die dritte Version der gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln beschlossen. Diese Version ist ab dem 26.06.2018 gültig. Im Kapitel „2.3. Dokumentation von Ausgaben“ wurden Änderungen vorgenommen: https://www.at-cz.eu/at/downloads/programmdokumente Haben auch Sie eine
NEUE Förderfähigkeitsregeln
