Ab 14.04.2020 gilt für reguläre Berufspendler die 2+2 Regelung. Die Grenze kann zur Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschritten werden. Es muss eine Pendlerbestätigung des Arbeitgebers beim Grenzübertritt vorgelegt werden und bei anschließender Rückkehr nach Tschechien eine obligatorische 14-tägige Quarantäne erfolgen.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei sozialen Diensten, Rettungsdiensten und sog. kritischen Infrastrukturen sind von der Pflicht einer 14-tägigen Quarantäne befreit, sofern die regelmäßige Grenzüberquerung innerhalb von weniger als 14 Tagen erfolgt. Für den Grenzübertritt müssen diese Berufspendler eine Pendlerbescheinigung des Arbeitgebers entsprechend des Arbeitsbereichs sowie eine Verbalnote der Botschaft als Nachweis zu den Gesundheitsstandards und zum Status ihres Arbeitgebers vorlegen.

https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22241482&doctype=ART Verordnung des Ministeriums auf Englisch

https://www.mvcr.cz/clanek/preshranicni-pracovnici-tzv-pendleri.aspx Verodnung des Ministeriums auf Tschechisch

 

Aktuelle Infos für Pendler ab 14.04.2020 – Tschechische Republik
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